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Die Behandlungspflege wird im Sozialgesetzbuch Nummer 5 (SGB V) geregelt. Sie beinhaltet Leistungen, die auf Anordnung des behandelnden Arztes durchgeführt werden.
- Moderne Wundversorgung und Verbandwechsel - Verabreichung von Injektionen - Pflege und Wechsel von transurethralen und suprapubischen Dauerkatheder - Einmalkatheterisierung - Medikamentenüberwachung - Blutzuckerüberwachung - Kompressionstherapie - Stoma- und Kontinenzversorgung - Tracheostomaversorung - Parenterale und enterale Ernährung - Onkologische Therapien - Portversorgung - Schmerztherapie - Infusionentherapie
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