Die Behandlungspflege wird im Sozialgesetzbuch Nummer 5 (SGB V) geregelt.
Sie beinhaltet Leistungen, die auf Anordnung des behandelnden Arztes durchgeführt werden.
- Moderne Wundversorgung und Verbandwechsel
- Verabreichung von Injektionen
- Pflege und Wechsel von transurethralen Dauerkatheder
- Einmalkatheterisierung
- Medikamentenüberwachung
- Blutzuckerüberwachung
- Kompressionstherapie
- Stoma- und Kontinenzversorgung
- Tracheostomaversorung
- Parenterale und enterale Ernährung
- Onkologische Therapien
- Portversorgung
- Schmerztherapie
- Infusionstherapie subkotan