Körperpflege

Die Pflegebedürftigkeit sowie die möglichen Leistungen werden im Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB XI) geregelt.

Die Körperpflege wird durch unser einfühlsames Arbeiten so angenehm wie möglich gestaltet.

  • Ganz- und Teilkörperpflege
  • Baden, Duschen
  • Mund-, Haar- und Nagelpflege
  • Rasieren
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Ausscheidung
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Förderung der Mobilität

→ Ziel: Erhaltung des individuellen Lebensstils und der Lebensqualität