Die Pflegebedürftigkeit sowie die möglichen Leistungen werden im Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB XI) geregelt.
Die Körperpflege wird durch unser einfühlsames Arbeiten so angenehm wie möglich gestaltet.
- Ganz- und Teilkörperpflege
- Baden, Duschen
- Mund-, Haar- und Nagelpflege
- Rasieren
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Ausscheidung
- Unterstützung beim Essen und Trinken
- Förderung der Mobilität
→ Ziel: Erhaltung des individuellen Lebensstils und der Lebensqualität