Beratung

Wir bieten auch Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI zur Unterstützung für die Pflege zu Hause an.

Die Pflege eines geliebten Menschen zu Hause kann eine herausfordernde Aufgabe sein. Dafür gibt es Unterstützung, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern. Genau hier kommt der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ins Spiel, ein wertvolles Instrument, das die Pflege zu Hause auf eine neue Ebene hebt.

Was ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein individuelles Beratungsgespräch, das von qualifizierten Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt wird. Er richtet sich an Patienten, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.

Ziele des Beratungseinsatzes:

  • Qualitätssicherung: Der Beratungseinsatz zielt darauf ab, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern. Dies geschieht durch die Identifizierung von Bedürfnissen und das Angebot von Lösungen, um die Pflege optimal zu gestalten.
  • Unterstützung der Pflegepersonen: Wir verstehen die Bedürfnisse und Herausforderungen der Pflegepersonen. Unser Ziel ist es, sie mit wertvollen Ratschlägen und Informationen zu unterstützen, damit sie ihre Rolle effektiver und mit mehr Selbstvertrauen ausüben können.

Wichtige Fakten zum Beratungseinsatz:

  • Der Beratungseinsatz ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend und erfolgt in regelmäßigen Abständen.
  • Die Ergebnisse des Beratungseinsatzes werden dokumentiert und vom Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes an die Pflegekasse übermittelt.

Vorteile des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI:

Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades: Der Beratungseinsatz kann dazu führen, dass der Pflegegrad erhöht wird, um die notwendige Pflege und Unterstützung zu gewährleisten.

Optimierung des Bedarfs an Pflegehilfsmitteln: Wir helfen Ihnen dabei, den Bedarf an Pflegehilfsmitteln zu optimieren, um die Pflegeeffizienz zu steigern.

Tipps für typische Situationen im Pflegealltag: Unser Team bietet praktische Ratschläge für den Umgang mit alltäglichen Pflegesituationen.

Erklärung von Hebe- und Lagerungstechniken: Wir zeigen Ihnen die richtigen Techniken zur Hebung, Lagerung und Mobilisation der zu pflegenden Person.

Hinweise auf Pflegekurse und Schulungen: Wir leiten Sie zu Pflegekursen und Schulungen nach Paragraf 45 Abs. 1 SGB XI weiter, um Ihre Pflegefähigkeiten weiter zu entwickeln.

Unser Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein wertvolles Instrument, um die häusliche Pflege zu optimieren und die Lebensqualität sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegepersonen zu verbessern. Bei uns ist Ihre häusliche Pflege in besten Händen – wir helfen Ihnen.

Gerne bieten wir Ihnen auch zusätzlich eine Verhinderungspflege an, z.B. wenn Sie mal in den Urlaub fahren.